Forderungen nach einer wie in Hessen diskutierten Meldepflicht oder nach einem Zentralregister für psychisch erkrankte Menschen lehnen wir als Stiftung Freundeskreis entschieden ab.
Psychisch schwer erkrankte Menschen, von denen nach der Entlassung aus der Psychiatrie aus medizinischer Sicht ohne weitere Behandlung eine Fremdgefährdung ausgehen könnte, sollen seitens der entlassenden Klinik den Sicherheitsbehörden gemeldet werden. So plant es die hessische Landesregierung und hat dazu im Juni 2025 einen Änderungsantrag für das „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“ auf den Weg gebracht. Zum Jahresanfang wurden aus Richtung einzelner Politiker*innen Forderungen nach einem Zentralregister für die Erfassung von Menschen mit psychischen Erkrankungen laut. Beide Vorstöße gründen auf vorangegangenen Gewalttaten ausgehend von Personen mit psychiatrischer Diagnose und sollen einen Beitrag zur Gewaltprävention darstellen. Wir als Stiftung lehnen diesen Ansatz entschieden ab!
Maßnahmen wie diese bergen erhebliche Risiken für den Vertrauensverlust, soziale Isolation und den Abbruch der Behandlung, was das Risiko von Gewalt sogar erhöhen kann. Stattdessen sollte der Fokus auf eine frühzeitige psychiatrische Behandlung und soziale Unterstützung gelegt werden. Gewaltprävention erfordert keine neuen Regelungen wie die Meldepflicht, sondern bedarfsorientierte, niedrigschwellige und flächendeckende Versorgung- bzw. Behandlungsangebote sowie den Ausbau von und ein besseres Ineinandergreifen bestehender Strukturen. Vor allem beim Übergang vom stationären ins ambulante Setting und eine dann gut koordinierte Nachsorge sind wichtige Faktoren, um psychisch schwer erkrankte Menschen nachhaltig zu begleiten.
Stiftungsvorstand und Stiftungsratsvorsitz
Stiftung Freundeskreis
August 2025
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Gewalt und psychische Erkrankungen
Im öffentlichen Diskurs werden psychische Erkrankungen häufig als ein entscheidender Risikofaktor für Gewalttaten herangezogen. Für eine umfassende und ausdifferenzierte Informationsgrundlage verweisen wir in diesem Zusammenhang auf das Positionspapier „Prävention von Gewalttaten“ der DGPPN (Juni 2025). Hier werden wissenschaftliche Daten zum Risiko von Gewalttaten durch psychisch erkrankte Menschen zusammengestellt und Empfehlungen zur Prävention solcher Taten abgeleitet.
(...) „Das Risiko, dass ein Mensch mit einer psychischen Erkrankung gewalttätig wird, ist fast immer das Resultat aus der Interaktion bestimmter Symptome der Erkrankung, insbesondere wenn sie unbehandelt ist, mit weiteren bekannten Belastungs- und Risikofaktoren für Aggression und Gewalttätigkeit. Darunter fallen junges Alter, männliches Geschlecht, Konsum von Drogen oder Alkohol, eine Sozialisation mit Vernachlässigung und Gewalterfahrungen, soziale Isolation, Armut und Wohnungslosigkeit.“ (...)
