Informationen für Leistungsträger und Fachstellen

Zum Wohl unserer Klient*innen arbeiten wir eng mit Ihnen als zuweisende Ärzte, Psychotherapeut*innen und Institutionen der Sozialarbeit sowie als Leistungsträger zusammen. Hier finden Sie wichtige Informationen zu unseren Standorten und den jeweiligen Angeboten. 

TPS – Therapiezentrum für Psychose und Sucht

Das TPS in Hamburg-Altona ist eine stationäre medizinische Rehabilitationseinrichtung für Menschen mit der Doppeldiagnose psychische Erkrankung und Sucht. 

Über uns

Daten & Fakten für Leistungsträger

Diagnosen nach ICD 10
  • Stoffbezogene Abhängigkeitserkrankungen, psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (F10 ff)
  • Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen (F20 ff)
  • Affektive Störungen (F30 ff)
  • Neurotische-, Belastungs- und somatoforme Störungen (F40 ff), sowie Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F60 ff) liegen bei unseren Rehabilitandinnen und Rehabilitanden ebenfalls häufig vor und führen in Kombination mit dem Suchtmittelgebrauch oft zu psychosenahem Erleben. Diese Störungen werden mitbehandelt.
Rechtliche Behandlungsgrundlagen

§ 15 SGB VI und §40 SGB V (Leistung zur medizinischen Rehabilitation): 

Sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, werden auch Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die sich einer rehabilitativen Behandlung auf Grundlage der §§ 35/36 BtmG unterziehen müssen, aufgenommen.

Stationäre Betten

26 Betten, davon 9 Betten in möglichen Adaptionsräumen

Federführender Kostenträger

Deutsche Rentenversicherung Nord:

  • Basisvertrag der Deutschen Rentenversicherung zur Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation: gemäß § 21 Abs. 1 SGB IX mit den Kostenträgern der Rehabilitation (abgeschlossen mit dem federführenden Kostenträger, der Deutschen Rentenversicherung Nord)
  • Das Therapiezentrum behandelt zudem Rehabilitandinnen und Rehabilitanden aller Rentenversicherungskostenträger und vieler Krankenkassenleistungsträger. Mit der DRV Oldenburg-Bremen und der DRV Knappschaft-Bahn-See besteht ein Bezugsvertrag.
     
Besondere Leistungen und Angebote
  • Komorbidität als Hauptbehandlungsfeld 
  • Psychose und Sucht, Verbindung zweier Arbeitsansätze (Sucht = gruppenorientiert, Psychose = individualpsychiatrisch orientiert) innerhalb eines Konzeptes
  • Behandlungsschwerpunkt für ADHS
  • Adaption als interne Leistung (interne Adaption), die Rehabilitand*innen behalten ihre Bezugstherapeut*innen
  • Zeitnahe Aufnahme von weiblichen Rehabilitandinnen
  • Aufgrund der eher niedrigen Bettenzahl (26) überschaubares, beziehungsorientiertes Setting
  • Städtische Lage, dadurch mannigfaltiges Angebot an Beschäftigungs- und Praktikumsplätzen
  • Rasche Aufnahme durch eigenes „Aufnahmemanagement“
  • Klärung sämtlicher berufs- und gesundheitsrelevanten Faktoren sowie der sozialrechtlichen Fragestellungen, um eine reibungslose Therapie und deren Fortgang bzw. eine Beschäftigungsaufnahme zu gewährleisten
  • Rechtzeitige und realistische Nachsorgeplanung, dadurch Vermeidung von Klinikaufenthalten nach erfolgreicher Rehabilitationsbehandlung
  • Bei Aufnahme keine Unterscheidung zwischen legalen oder illegalen Suchtmitteln
  • Aufnahme möglich mit übergangsweiser Substitution
Qualitätsmanagement
  • Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 und dem Paritätischen Qualitätssiegel Reha (PQ-Sys®) (BAR anerkannt nach § 37 Abs. 1 SGB IX)
IK Nummer

510 201 003

Kontakt

TPS – Therapiezentrum für Psychose und Sucht

Holstenkamp 119a, Haus 2, 22525 Hamburg

040 89 71 47 - 0
040 89 40 76
tps.hamburg@sf.hamburg

RPK Hamburg

Die RPK Hamburg ist eine Einrichtung zur kombinierten medizinischen und beruflichen Rehabilitation für Menschen mit einer psychischen Erkrankung und bietet ganztägig ambulante und stationäre Maßnahmen an.

Über uns

Daten & Fakten für Leistungsträger

An wen richtet sich das Angebot?

Das Angebot der RPK Hamburg richtet sich an Personen im Alter von 18 bis ca. 60 Jahren mit Diagnosen nach ICD 10:

  • Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen (F20 ff)
  • Affektive Störungen (F30 ff)
  • Neurotische-, Belastungs- und somatoforme Störungen (F40 ff)
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F60 ff) 

Ausschlusskriterien:

  • Vorliegen einer primären Suchterkrankung 
  • Pflegebedürftigkeit
Leistungsträger für eine RPK-Maßnahme in der RPK Hamburg
  • Die Deutsche Rentenversicherung
  • Die Krankenkassen (Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V)
Behandlungsziele

Das Besondere am Rehabilitationskonzept der RPK ist die Kombination von medizinischer und beruflich orientierter Rehabilitation. Schwerpunkte der Behandlung sind: 

  • Die Auseinandersetzung mit der Erkrankung und der persönlichen Lebenssituation
  • Die Reduktion von Krankheitssymptomen
  • Die weitere psychische Stabilisierung
  • Verhinderung von Chronifizierung
  • Unterstützung und Beratung in Fragen der Alltagsbewältigung und des sozialen Miteinanders 
  • Training des Umganges mit Ämtern und Behörden 
  • Steigerung der Belastbarkeit und der Ausdauer 
  • Vorbereitung auf einen Wieder-/Einstieg in das Erwerbsleben
  • Aufbau einer angemessenen Nachsorge
Behandlungsangebot
  • Die Behandlung erfolgt durch ärztliches Fachpersonal für Psychiatrie und Psychotherapie, einschließlich der Psychopharmakotherapie
  • Psychotherapie durch ärztliche und/oder psychologische Psychotherapeut*innen, einzeln und in Gruppen (z.B.: Psychosegruppe, Selbstwertgruppe, Umgang mit Depressionen, Skills Gruppe)
  • Bezugstherapie mit regelmäßigen Gesprächsterminen im Rahmen der Alltagsbegleitung und des Miteinanders im therapeutischen Umfeld
  • Indikative Gruppen in Bezug auf Krankheitsbewältigung, Therapieverständnis und Beruf (z.B.: Alltagspraktisches Training, Psychoedukation, Skills, Bewerbungstraining)
  • Psychosoziale Beratung und Begleitung 
  • Gesundheitsbildung z.B.: Ernährungsberatung 
  • Ergotherapie und Arbeitstherapie 
  • Sport- und Bewegungstherapie 
  • Belastungserprobungen und Praktika
  • Nachsorgeplanung
Stationäre und ambulante RPK
  • 47 stationäre und 16 ganztägig ambulante Plätze
Ganztägig ambulante oder stationäre Rehabilitation

Eine ganztägig ambulante Rehabilitation kommt besonders dann in Betracht, wenn folgende Kriterien zutreffen: 

  • Ein stabilisierendes soziales Umfeld ist vorhanden.
  • Die Herausnahme aus dem sozialen Umfeld ist nicht erforderlich, da hiervon keine maßgeblichen negativen Einflüsse auf den therapeutischen Prozess zu erwarten sind. 
  • Eine stabile Wohnsituation ist vorhanden.
  • Die Fähigkeiten zur aktiven Mitarbeit, regelmäßigen Teilnahme und zur Einhaltung des Therapieplans sind vorhanden.
  • Es besteht ausreichende Mobilität.
  • Die Einrichtung muss innerhalb einer angemessenen Zeit (maximal 60 Minuten) vom Wohnort aus erreichbar sein.

Eine stationäre medizinische Rehabilitation kommt insbesondere dann in Betracht, wenn folgende Kriterien zutreffen:

  • Die Herausnahme aus einem pathogenen sozialen Umfeld (z. B. bei massiven familiären Konflikten oder destruktiven Partnerbeziehungen) ist erforderlich, um den Rehabilitationserfolg zu sichern. 
  • Das soziale Umfeld des Rehabilitanden hat keine unterstützende Funktion.
  • Eine stabile Wohnsituation ist nicht gegeben.
  • Es ist erkennbar, dass die Fähigkeiten zur aktiven Mitarbeit, zur regelmäßigen Teilnahme oder zur Einhaltung des Therapieplans in Bezug auf die Anforderungen einer ganztägig ambulanten Rehabilitation noch nicht ausreichend vorhanden sind.  
Antragsverfahren

Voraussetzung für eine Aufnahme sind:

  • Die Teilnahme an der wöchentlich stattfindenden Infoveranstaltung 
  • Der ausgefüllte Bewerbungsbogen 
  • Das Einreichen einer ärztlichen Stellungnahme
  • Das Vorliegen eines Sozialberichtes
  • Die ausgefüllten Antragsformulare von DRV und Krankenkasse 
Qualitätsmanagement
  • Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 und dem Paritätischen Qualitätssiegel Reha (PQ-Sys®) (BAR anerkannt nach § 37 Abs. 1 SGB IX)
IK Nummer

500201571

Kontakt

RPK Hamburg

Soltstücken 6
22335 Hamburg

040 89 71 47 - 0
040 89 40 76
rpk.hamburg@sf.hamburg

Psychosoziale Praxis auxiliar 

Die Psychosoziale Praxis auxiliar bietet Soziotherapie und ambulante sozialpsychiatrische Assistenzleistungen (ASP).

Über uns

Daten & Fakten für Leistungsträger

Soziotherapie

Diagnosen

Soziotherapie richtet sich gemäß der Kassenärztlichen Vereinigung in der Regelversorgung an Personen mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen:

  • Aus dem schizophrenen Formenkreis (ICD 10-Abschnitt F 20 – 20.6, F 21, F 22, F 24, F 25) 
  • Der Gruppe der affektiven Störungen mit psychotischen Symptomen (ICD 10-Abschnitt F 31.5, F 32.3, F 33.3)
  • Der Orientierungswert auf der GAF-Skala liegt bei 40 und darf nicht über 50 gehen

Soziotherapie in begründeten Einzelfällen

  • Diagnosen aus dem ICD 10-Kapitel für Psychose und Verhaltensstörungen (F 00 bis F 99)
  • Der GAF-Wert liegt bei kleiner/ gleich 40
  • Weitere Voraussetzungen: Patient*in hat relevante Co-Morbiditäten: psychiatrische Erkrankungen wie Persönlichkeitsstörungen oder Suchterkrankungen, somatische Beschwerden wie Mobilitätseinschränkungen oder chronische Schmerzerkrankungen
  • Starke eingeschränkte Fähigkeit zur Planung, Strukturierung und Umsetzung von Alltagsaufgaben
  • Eingeschränkte Fähigkeit zur selbständigen Inanspruchnahme und Koordination ärztlicher/ psychotherapeutischer und verordneter Leistungen
  • Stark eingeschränkte Mobilität

Antragsverfahren

  • Erstellung Soziotherapeutischen Betreuungsplan durch Einrichtung in Abstimmung mit VerordnerIn und PatientIn
  • Ausstellung Verordnung Soziotherapie gemäß § 37a SGB V durch PsychiaterInnen und PsychotherapeutInnen mit Genehmigung der KV zur Erstellung einer VO von Soziotherapie
  • Einreichung Soziotherapeutischen Betreuungsplan und VO bei der Krankenkasse durch Einrichtung

Vorrangige Ziele

  • Vermeidung erstmaliger oder weiterer stationärer Behandlungen
  • Hinführung zur ärztlichen/ psychotherapeutischen Versorgung
  • Selbständige Inanspruchnahme verordneter Maßnahmen
  • Aufbau einer geregelten Tages/ Wochenstruktur
  • Erkennen von Realitätsbezug und Umgang mit Krankheitszeichen (Frühwarnzeichen)
ASP

Unsere Leistungen

Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe gem. §§ 99 ff SGB IX

  • Assistenz in der Sozialpsychiatrie (ASP): Unterstützung im eigenen Wohnraum

Zugangsvoraussetzungen

  • Klärung der Personenkreiszugehörigkeit (Menschen mit seelischer Behinderung oder davon bedroht) 
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Befürwortung und Bewilligung vom Fachamt für Eingliederungshilfe
  • Antragstellung beim Fachamt für Eingliederungshilfe

Informationen dazu unter: https://www.hamburg.de/fachamt-eingliederungshilfe/

Wir unterstützen bei der Antragstellung

Ziel der Leistungen

Die Inhalte und Ziele der Leistungen werden gemeinsam mit dem/r Antragsteller*in in einer Gesamtplankonferenz beim Fachamt für Eingliederungshilfe festgelegt und bilden die Grundlage der Zusammenarbeit. 

Antragsverfahren
  • Erstellung eines soziotherapeutischen Betreuungsplans durch die Einrichtung in Abstimmung mit Verordner*innen und Patient*innen
  • Ausstellung Verordnung Soziotherapie gemäß § 37a SGB V durch Psychiater*innen und Psychotherapeut*innen mit Genehmigung der KV zur Erstellung einer VO von Soziotherapie
  • Einreichung eines soziotherapeutischen Betreuungsplan und VO bei der Krankenkasse durch Einrichtung
Besonderheiten zum Anbieter
  • Praxis ca. 8 Min fußläufig vom Barmbeker Bahnhof entfernt
  • Sehr gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel auch innerhalb des Stadtteils (Busnetz)
  • Standort Praxis mitten im urbanen Geschäftsleben Barmbeks
  • Beratung in sehr ansprechenden und ruhigen Praxisräumen
Qualitätsmanagement

Zertifiziert DIN EN ISO 9001:2015

IK Nummer

490205859

Kontakt

Psychosoziale Praxis auxiliar

Hufnerstraße 110
22305 Hamburg

040 888 856 30-0
040 888 856 30-5
ppa@sf.hamburg

auxiliar Pflegedienst 

Wir sind ein ambulanter Pflegedienst für kranke und pflegebedürftige Menschen in Fuhlsbüttel, Langenhorn, Ohlsdorf und Ochsenzoll. 

Über uns

Daten & Fakten für Leistungsträger

Rechtliche Versorgungsgrundlagen
  • Häusliche Krankenpflege nach SGB V (§37)
  • Pflegesachleistungen und hauswirtschaftliche Leistungen nach SGB XI (§§36, 39)
  • Entlastungsleistungen und hauswirtschaftliche Leistungen nach SGB XI (§45b)
  • Beratungseinsätze nach SGB XI (§37,3)
  • Ambulante Hilfe zur Pflege nach SGB XII (§§ 61 – 66a SGB)
  • Hauswirtschaftliche Hilfe nach SGB XII (§§23,3 und 70)
  • Vertragspartnerin der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen
  • Partnerin der Sozialbehörde Hamburg und auswärtiger Sozialämter
  • alle Leistungen auch für Selbstzahler*innen, Versorgungs- und Beihilfeberechtigte
Besondere Leistungen und Angebote
  • Ambulante Unterstützung bei der Körperpflege, Mobilität und Ernährung
  • Medizinische Pflege wie Verbände, Medikamentenmanagement oder Blutdruckmessen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Unterstützung nach dem Krankenhaus
  • Beratungsbesuche
  • Ambulante Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Pflege und Begleitung in der letzten Lebensphase
  • Unterstützung bei Antragsstellungen zur Kostenübernahme
  • Vermittlung und Organisation von weiteren Hilfen, Pflege-Hilfsmitteln sowie Hausnotruf
  • Umfangreiche Beratung vor Ort rund um die häusliche Versorgung
Qualitätsmanagement

Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 und regelmäßige Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen

IK Nummer

460209717

Kontakt

auxiliar Pflegedienst

Fuhlsbütteler Damm 79a
22335 Hamburg

040 53 32 28-14 42
040 53 32 28-14 91
pflegedienst@sf.hamburg

Ambulante Jugend- und Familienhilfe

Das Team der ambulanten Jugend- und Familienhilfe unterstützt in allen Fragen rund um Erziehungsthemen. Dazu gehört, dass wir Mütter und Väter in ihrer Elternrolle stärken und gemeinsam die Entwicklung ihrer Kinder fördern. Zusätzlich beraten und unterstützen wir, wenn ein oder mehrere Mitglieder in der Familie psychisch belastet sind. Jugendliche beraten wir in allen Fragen zu Schule und Ausbildung und bei der Gestaltung sozialer Kontakte.

Über uns

Daten & Fakten für Leistungsträger

Unser Profil

Unser Team besteht aus Familientherapeut*innen (SG zertifiziert), Kinder- und Jugendlichentherapeut*innen (DGSF zertifiziert), Marte Meo®-Therapeut*innen, Sozialarbeiter*innen und -pädagog*innen.

Wir verbinden unsere Schwerpunkte in der sozialpsychiatrischen und systemischen Beratung, um Familien und Jugendliche mit ihren individuellen Wünschen und Lebensumständen kompetent zu begleiten.

Wir arbeiten im Bezugsbetreuersystem mit Vertretungsregelung und bieten auch Tandem-Betreuungen an. Dabei richten wir uns nach den Bedürfnissen und Ressourcen der Familien und orientieren uns methodisch an den Konzepten der systemischen Beratung.

Unsere Leistungen

Jugendhilfe

  • Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII
  • Aufsuchende Familientherapie nach § 3
  • Erziehungsbeistandschaften nach § 30 SGB VIII
  • Präventives Gruppenangebot im Rahmen von sozialer
  • Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII mit Kindern psychisch kranker Eltern („Nordstern”-Gruppe)
  • Beteiligung an Sozialraumprojekten: „Palstek” in Hamburg Langenhorn, „Blinkfüer“ in Hamburg Fuhlsbüttel

Erwachsenenhilfe

Für Menschen mit seelischer oder psychischer Behinderung gemäß §§ 99 ff. SGB IX

  • Für Erwachsene mit aktiver Elternschaft ab dem 21. Lebensjahr
  • Unterstützung im Rahmen von Anschlusshilfen aus dem SGB VIII

Projekt

  • „Ich bin ich – einmalig“: Offene Gruppenangebote für Jugendliche mit einer Autismus- Spektrum-Störung
Hier sind wir tätig (Region)

Wir sind vorrangig im Bezirk Hamburg-Nord tätig, können unsere Leistungen aber auch in angrenzenden Stadtteilen anbieten.

Qualitätsmanagement

Zertifiziert DIN EN ISO 9001:2015

Dokumente zum Download
Kontakt

Ambulante Jugend- und Familienhilfe

Langenhorner Chaussee 92-94
22415 Hamburg

040 53 32 28 - 14 28
F 040 53 32 28 - 14 30
familienhilfe@sfo.hamburg
 

Sozialpsychiatrische Zentren (SPZs)

In unseren Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZs) vereinen wir Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe sowie Beratungs- und Freizeitangebote für Menschen mit und ohne psychischer Erkrankung unter einem Dach.

Über uns

Daten & Fakten für Leistungsträger

Unsere Leistungen

Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe gem. §§ 99 ff SGB IX

  • Assistenz in der Sozialpsychiatrie (ASP): Unterstützung im eigenen Wohnraum
  • Wohnen mit Assistenz (WMAS) in unseren Wohngemeinschaften 
Zugangsvoraussetzungen
  • Klärung der Personenkreiszugehörigkeit (Menschen mit seelischer Behinderung oder davon bedroht) 
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Befürwortung und Bewilligung vom Fachamt für Eingliederungshilfe
  • Antragstellung beim Fachamt für Eingliederungshilfe
    Informationen dazu unter: https://www.hamburg.de/fachamt-eingliederungshilfe/
  • Wir unterstützen bei der Antragstellung
Ziel der Leistungen

Die Inhalte und Ziele der Leistungen werden gemeinsam mit dem/r Antragsteller*in in einer Gesamtplankonferenz beim Fachamt für Eingliederungshilfe festgelegt und bilden die Grundlage der Zusammenarbeit.

Qualitätsmanagement

Zertifiziert DIN EN ISO 9001:2015

Dokumente zum Download
Kontakt

KoWo – Koordinationsstelle Wohngemeinschaften
c/o Sozialpsychiatrisches Zentrum Langenhorn

Buurredder 34
22419 Hamburg

040 53 32 28 - 11 11
kowo@sfo.hamburg
 

Ambulante Sozialpsychiatrie (ASP): 

SPZ Fuhlsbüttel

Hummelsbütteler Landstr. 7
22335 Hamburg

040 53 32 28 - 14 65
anleger7@sf.hamburg

 

SPZ Niendorf

Adlerhorst 15
22459 Hamburg

040 55 12 013
spz.nd@sf.hamburg

 

SPZ Langenhorn

Buurredder 34
22419 Hamburg

040 53 24 38 8 
spz.lh@sf.hamburg